Verfahren des Wasserrecyclings

Verfahren


Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten Abwasser aus der Filterspülung zu recyceln, um Energie- und Wasserkosten einzusparen. Ziel der verschiedenen Arten der Aufbereitung ist immer, das Wasser soweit zu reinigen, dass es zurück in den Badewasser-Kreislauf zurückgegeben werden kann.

Die Sicherheit des Badegastes steht an erster Stelle, deshalb hat das Aufbereiten von Spülabwasser nach dem Prinzip der Mehrfachbarriere zu erfolgen, d. h. es müssen
mindestens zwei Barrieren gegen mikrobiologische Belastungen vorhanden sein. In der Praxis bestehen die beiden Barrieren aus der Filtration (1. Barriere) mit Ultrafiltration und Umkehrosmose oder doppelter Ultrafiltration sowie Desinfektion (2. Barriere) nach der Filtration mit Chlor.

Die häufigste Aufbereitungsmethode nach DIN 19645 ist mit Ultrafiltration und Umkehrosmose W.E.T.recycle.UF.RO, erst wird das Wasser mit Ultrafiltration von Partikeln befreit und dann über Umkehrosmose entsalzt. Diese Methode ist nur für Süßwasser geeignet. Bei Salz- oder Mineralwasser wäre der Aufwand der Entsalzung zu groß, außerdem möchte man die Inhaltsstoffe im Wasser wieder nutzen.

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Gemäß DIN 19645 kann Salzwasser und Mineralwasser so aufbereitet werden, dass es sich zur Rückführung in den Kreislauf eignet.

Referenzen

Referenzliste Wasserrecycling
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W.E.T.recycle Schema:
 

Ist eine konventionelle Filteranlage für das Beckenwasser im Einsatz und wird Wasser mit einem Salzgehalt größer 2000 mg/l genutzt, so ist es auch möglich gemäß der neuen DIN 19 645 das Spülabwasser so aufzubereiten, dass es als Zusatzwasser auf die 30 Liter pro Badegast angerechnet werden darf. Die entsprechende Spülabwasseraufbereitung W.E.T.recycle.UF.UF.acf.s besteht aus einem Aktivkohlefilter, einer zweistufigen Ultrafiltration und einer nachfolgenden Chlorung.

Ist bereits eine Ultrafiltration nach DIN 19 643 - Teil 4 als Filteranlage für das Beckenwasser im Einsatz, so ist es möglich eine zweite Ultrafiltrationsstufe W.E.T.pool.sec nachzurüsten. Das Filtrat der zweiten Stufe darf nicht mit den 30 Litern pro Badegast an Zusatzwasser verrechnet werden, jedoch kann der Bedarf an Zusatzwasser bis zu dieser Grenze reduziert werden.

Ist bereits eine Ultrafiltration nach DIN 19 643 - Teil 4 als Filteranlage für das Beckenwasser im Einsatz und wird Wasser mit einem Salzgehalt größer 2000 mg/l genutzt, so ist es möglich gemäß der neuen DIN 19 645 das Spülabwasser so aufzubereiten, dass es als Zusatzwasser auf die 30 Liter pro Badegast angerechnet werden darf. Die entsprechende Spülabwasseraufbereitung W.E.T.recycle.UF.acf.s besteht aus einem Aktivkohlefilter, einer einstufigen Ultrafiltration und einer nachfolgenden Chlorung.


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Die überarbeitete DIN 19 645 zur Aufbereitung von Spülabwässern ist im Juli 2016 erschienen.

Welche Änderungen wurden gegenüber der Fassung von April 2006 vorgenommen?

Dazu gibt es eine Veröffentlichung im Archiv des Badewesens 09/2016 siehe auch Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V – BäderPortal

Den Artikel als pdf können Sie gleich hier lesen.